Klare Sprache ist der Schlüssel zur Betriebssicherheit
Gem. Anlage 11, Abs. 3 TfV (siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/tfv/anlage_11.html ) müssen Triebfahrzeugführende mit einer anderen Muttersprache als Deutsch
- spätestens nach drei Jahren oder
- bei Abwesenheit von mehr als einem Jahr
eine Sprachniveauüberprüfung für den Sprachstand B1 des europäschen Referenzrahmens für Sprache nachweisen.
Diese Überprüfung des Sprachniveaus kann in Kooperation mit der Sprachschule crossXculture über uns abgenommen und bescheinigt werden. Dieses Gemeinschaftsprojekt zeichnet sich aus durch
- Überprüfung der allgemeinen Sprachkenntnisse für „Deutsch im Beruf“
- Neugeschaffene Unterlagen und Tonspuren mit Eisenbahnbezug
- Online und in präsenz durchführbar
- Zertifikat der Sprachschule crossXculture zum Nachweis ggü. Eisenbahn-Bundesamt
- Marktvergleichbarer Preis von 240,- € je Prüfung
Die Kommunikationsregeln der Fahrdienstvorschrift Ril 408.0056 Abs. 2.1 definieren unter anderem: dialektfreie deutsche Sprache. Manchmal liegt es nicht am Sprachschatz, sondern am starken Aktzent der Muttersprache. Hierfür gibt es spezielle „Aussprachetrainings“, die den Weg zu einer deutlicheren Aussprache ebnen. Infos dazu hier: https://www.crossxculture.com/kurse/teilnehmer/deutsch-aussprachekurs/ (Stichwort: Holsteinbahn)
Die durchführenden Lehrkräfte sind Germanisten oder studierte Lehrkräfte mit Zusatzzertifikat für „Deutsch als Zweitsprache“.
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